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BIOS-Präventionsangebote
r Menschen, die befürchten eine Gewalt- oder Sexualstraftat zu begehen.
 
Eine Beratung ist derzeit nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an praevention@bios-bw.de 

Damit aus Gedanken keine Taten werden

 

Mit verschiedenen Angeboten richten wir uns an unterschiedliche Zielgruppen. 

Sie befinden sich nicht im Ermittlungsverfahren. Sie suchen nach Beratung oder wurden z.B. vom Jugendamt angesprochen.

Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen

Die Polizei war bei Ihnen. Es gab eine Hausdurchsuchung. 

Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren.

Weitere
relevante Informationen

Sie wollen noch weitere Informationen zur Therapie und zu den damit verbundenen Themen etc.

Stopp - bevor was passiert! 

Stopp - bevor was passiert! 

Hier erfahren Sie wie sich unser Angebot für Sie gestaltet:  

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Stopp - bevor ­was passiert! richtet sich vornehmlich an Personen, welche aufgrund ihrer Phantasien und/oder sexuellen Präferenz befürchten, eine Gewalt- und/oder Sexualstraftat zu begehen. Auch richtet sich das Projekt an Personen, die von z.B. dem Jugendamt oder anderen Behörden aufgefordert wurden, sich bei BIOS-BW zu melden.

 

Ein weiterer Fokus des Projekts ist häusliche Gewalt. Die Behandlung erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Insoweit ist Ziel dieses Präventionsangebots allein das Verhindern von –erstmaligen oder erneuten- Gewalt- oder Sexualstraftaten.

Melden können sich alle betreffenden Personen unabhängig vom Wohnort. Die Kosten für die Therapiesitzung werden nach sozialen Kriterien (Einkommen) entschieden und liegen zwischen 10 und 100 Euro pro Sitzung. 

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Keine Gewalt- und Sexualstraftat begehen

Hier erfahren Sie wie sich unser Angebot für Sie gestaltet:  

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Keine Gewalt und Sexualstraftat begehen richtet sich vornehmlich an in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz wohnhafte Personen, gegen die bereits ein Ermittlungs­verfahren wegen der Begehung eines Gewalt- und/oder Sexualdelikts anhängig ist.

 

Für die Kosten von 100 Euro pro Sitzung haben die Klienten selbst aufzukommen. Voraussetzung der Aufnahme in dieses Projekt ist die Entbindung von der gesetzlichen Schweigepflicht von BIOS-BW durch den Klienten gegenüber dem zuständigen Gericht/ der Staatsanwaltschaft.

 

Die Behandlung dauert in der Regel sechs Monate. Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft wird über den Verlauf der bisherigen Therapiesitzungen ggf. mit einer weiteren Behandlungs­empfehlung unterrichtet.

 

Das Ziel der Behandlung ist, neben der Prävention von erneuten Gewalt- oder Sexualstraftaten, auch die Überbrückung zwischen Beginn des Ermittlungsverfahrens und einer angestrebten therapeutischen Nachsorge.

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Weitere relevante Informationen

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Therapie und weiteren relevanten Themen:   

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