
Kontakt
Schnelle, unbürokratische Kontaktaufnahme und ein -wenn möglich- binnen weniger Tage angebotenes Erstgespräch können vereinbart werden unter
TelefonNr: 0721 470 43 935
Programmbeschreibung
Einführung
Unter dem Begriff „Tatgeneigte“ werden Personen verstanden, welche noch nicht wegen eines begangenen Gewalt- oder Sexualdeliktes verurteilt worden sind, die sich jedoch in ihren Phantasien die Begehung eines Gewalt- oder Sexualdelikts vorstellen bzw. sich dazu gedrängt fühlen und bei denen mit der Begehung eines solchen Übergriffs zu rechnen ist, oder Personen, die im Dunkel- oder Graufeld bereits als Täter agiert haben.
Es handelt sich im Regelfall um Männer, die allen sozialen Schichten angehören.
Die psychotherapeutische Behandlung „Tatgeneigter“ ist am präventiven Opferschutz ausgerichtet, denn durch eine Behandlung kann das Risiko der - erstmaligen - Begehung von Straftaten deutlich reduziert werden. Das seit 1. August 2010 in Karlsruhe und derzeit vor allem in Mannheim, Freiburg, Offenburg, Heidelberg und Heilbronn angebotene und bundesweit einmalige Präventionsprogramm wird seit 1. Januar 2013 unter der Leitung von Prof. Dr. Dieter Dölling und Prof. Dr. Peter Fiedler von der Universität Heidelberg wissenschaftlich beforscht.
Zielgruppe allgemein
Das Behandlungsangebot richtet sich an potentielle Gewalt- und Sexualstraftäter, die
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sich selbst melden („reine Tatgeneigte“),
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vor allem von Behörden, wie Polizei und Jugendamt, Ärzten,Rechtsanwälten und Jugendheimen vermittelt werden und sich zu einer therapeutischen Behandlung bereit erklären („behördlich oder sozial Auffällige“)
Die Behandlung erfolgt unter Einhaltung der Schweigepflicht und - soweit vom Klienten erwünscht - unter voller Wahrung der Anonymität. Entsprechend der finanziellen Einkommensverhältnisse kann von den Klienten eine Eigenbeteiligung erhoben werden.
Es dient im besonderen Maße dem präventiven Opferschutz, ein Behandlungsangebot am Ort oder in der Nähe des Wohnsitzes des Klienten anzubieten, um zeitintensive, kostspielige und zumeist nicht bezahlbare Reisewege zu vermeiden und damit den Zugang zu therapeutischer Hilfe zu erleichtern. Aus diesem Grunde hat BIOS-BW bereits in mehreren Städten in Baden-Württemberg Anlaufstellen geschaffen. Weitere sind geplant. Die Behandlung kann also - unter Berücksichtigung der Wünsche des Klienten - an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg stattfinden. Das Aufnahmegespräch wird zumeist aber nur in Karlsruhe durchgeführt.
GKV-Förderung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Bundesgesetzgeber im Jahre 2016den § 65d neu in das SGB V aufgenommen. Hiernach ist durch den GKV-Spitzenverband ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Prävention und Behandlung pädophiler Sexualstörungen aufzulegen.
Menschen mit pädophiler Sexualstörung können im Gesundheitssystem nicht adäquat behandelt werden. Aufgrund des Anspruchs der Gesellschaft auf präventiven Opferschutz sollen nun Modellvorhaben gefördert und erprobt werden, die ein spezifisches Therapieangebot für die Menschen anbieten, die sich zu Kindern sexuell hingezogen fühlen, um zu verhindern, dass sexuelle Übergriffe geschehen.
Gemäss der Fördervoraussetzungen des § 65d SGB V können hier nun Personen behandelt werden, die
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die Diagnose der Pädophilie (Haupt- oder Nebenströmung) im Sinne einer Störung der Sexualpräferenz erfüllen und
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nicht „Beschuldigte“ in einem Ermittlungsverfahren sind und
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sich freiwillig zur Therapie melden.
Aufgenommen können aber auch Klienten, welche:
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in der Vergangenheit strafrechtlich belangt wurden und deren Bewährungs-oder Führungsaufsichtszeit beendet ist,
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bereits übergriffig wurden oder Bilder kinderpornografischen Inhalts im Besitz hatten, jedoch nur das Jugendamt oder sonstige Einrichtungen oder Personen hiervon Bescheid wissen, und solange keine Strafanzeige erstattet wurde.
Das Angebot ist für Klienten kostenfrei, setzt jedoch zwingend die Teilnahme an der anonymisierten Forschung voraus.