Hilfe für verurteilte Kinder und Jugendliche
BIOS-Youngsters "Forensische Ambulanz"
in Karlsruhe, Mannheim und Heidelberg
Montag bis Freitag erreichen Sie uns zwischen
8.00 und 16.00 Uhr unter
0721 470 43 933
oder per E-Mail unter info@fab-ka.de
BIOS-Youngsters
"Forensische Ambulanz"
Gerade im Kindes- und Jugendalter ist das frühzeitig korrigierende Einschreiten bei sexuell grenzüberschreitendem oder gewalttätigem Verhalten ein wichtiger Faktor zur Verhinderung zukünftiger Straftaten. In der Therapie werden das Lebensalter, der individuelle kognitive, emotionale und psychosexuelle Entwicklungsstand sowie das nähere soziale Umfeld (Familie/ Wohngruppe, Peergroup, Schule) in die therapeutische Vorgehensweise miteinbezogen und ein Fokus auf eine angemessene (sexuelle) Identitätsentwicklung gelegt. Auch die Frage, ob eine pädophile Neigung besteht, kann in diesem Rahmen geprüft werden. Allem voran stehen immer der Opferschutzgedanke und das Ziel der Rückfallprophylaxe.
Als Äquivalent zur Forensischen Ambulanz Baden (FAB) bietet BIOS-Youngsters die Übernahme der deliktorientierten Therapie für Jugendliche, die Gewalt- oder Sexualstraftaten begangen haben, an. Voraussetzung hierfür ist eine richterliche Weisung, z.B. in Folge eines Schuldspruchs vor Gericht, einer Verwarnung, einer Therapieweisung im Rahmen einer (Vor-)Bewährung oder einer Weisung im Rahmen einer Verfahrenseinstellung.
Nach Erhalt eines richterlichen Beschlusses wird dieser entweder durch die Sorgeberechtigten, das Gericht oder die Jugendhilfe im Strafverfahren an BIOS-Youngsters gesandt. Die Jugendlichen werden dann zeitnah zu einem Aufnahmegespräch eingeladen, bei dem mindestens eine sorgeberechtigte Person mit anwesend sein muss.
In der Folge finden in der Regel monatlich bis zu drei Therapiestunden im Einzelsetting statt, meist im Abstand von zwei Wochen in Form einer Einzel- und einer Doppelstunde. Bei Bedarf finden zudem Familien-/Systemgespräche statt. In den Therapiesitzungen wird das deliktrelevante Verhalten aufgearbeitet und individuelle Risiko- und Schutzfaktoren erarbeitet, um das Risiko eines Rückfalls zu minimieren. Bei Bedarf wird dabei unterstützt, weitere Maßnahmen zu installieren (bspw. Familienhilfe, stationäre Therapie).
Die Behandlungsdauer richtet sich nach den Vorgaben des richterlichen Beschlusses und beträgt in der Regel sechs Monate bis zu einem Jahr. Quartalsweise wird ein Bericht über den Behandlungsverlauf an das zuständige Gericht gesendet.