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Vermittlung von Betroffenen

Was können Sie tun, wenn sie vermuten, dass sich in Ihrem Umfeld, Familie, Bekanntenkreis oder Klientel ein Betroffener befindet?

Das Therapieangebot von Stopp - bevor was passiert! ist grundsätzlich freiwillig. Es ist ausgeschlossen, dass Betroffene zu einer Therapie bei uns gezwungen oder auch nur gedrängt werden können. Sie können aber auf unser Therapieangebot hinweisen. Der Betroffene muss sich freiwillig bei uns melden. Falls sie im Auftrag des Betroffenen bei uns anrufen, muss das explizite Einverständnis des Betroffenen gegeben sein, sonst ist ein Vermittlung nicht möglich.

 

Weisen Sie auch darauf hin, dass die Behandlung kostenlos sein kann, wenn die Kontaktaufnahme vor Beginn von polizeilichen Ermittlungen geschieht! Danach wird ein Kostenanteil gemäß Einkommenssituation des Betroffenen fällig. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme und Therapie ist daher auch im Sinne des Betroffenen. 

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Gefahr im Verzug?

Sollten sie den Eindruck haben, dass unmittelbare Gefahr im Verzug ist, zB. ein Kindesmissbrauch unmittelbar und konkret bevor steht oder der Betroffene beispielsweise Selbstmord begehen möchte, wenden sie sich bitte sofort an ihre Polizeidienststelle vor Ort.

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